• Hygieneplan

      • 1. Basis-Hygienemaßnahmen

        • Lüften: Es sollte mindestens alle 45 Minuten , im Idealfall alle 20 Minuten über mehrere Minuten durch vollständig geöffnete Fenster gelüftet werden. Lüftungsanlagen sollen weiterhin unterstützend eingesetzt werden.
        • Händewaschen: Regelmäßiges Händewaschen mit Seife für mindestens 20 Sekunden senkt das Infektionsrisiko
        • Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch sollte weiterhin selbstverständlich sein.
        • Abstand halten: Wo immer möglich, sollte im Schulgebäude ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

        2. Masken

        • In Innenräumen wird das Tragen einer Maske weiterhin empfohlen - natürlich auch im Unterricht
        • Ausdrücklich empfehlen wir das Tragen einer Maske vor allem auf den Begegnungsflächen der Schule (Gänge, Pausenhalle...) sowie nach einem bestätigten Infektionsfall in der Klasse für fünf Schultage auch im Unterricht.
        • Im öffentlichen Personalnahverkehr gilt die dort geregelte Maskenpflicht. Im freigestellten Schülerverkehr, also in Schulbussen, wird das Tragen einer Maske als wichtiges Element des Infektionsschutzes empfohlen

        3. Umgang mit Krankheitssymptomen

        • Grundsätzlich gilt: Wer krank ist, bleibt zuhause - unabhängig davon, ob COVID-19-Verdacht besteht oder nicht
        • Bei COVID-19 typischen Symptomen sollte ein Arzt aufgesucht werden
        • Bei leichten Symptomen,wie Schnupfen oder Halskratzen, empfehlen wir, vor dem Schulbesuch zu Hause einen Selbsttest durchzuführen.
        • Zusätzlich kann bei leichten Erkältungssymptomen das freiwillige Tragen einer Maske davor schützen, dass ggfs. das SARS-CoV-2-Virus weitergegeben wird.

        4. Umgang mit bestätigten Infektionsfällen

        • Entscheiden sich positiv auf eine SARS-CoV-2-Infektion getestete Personen (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest durch geschultes Personal; kein Selbsttest) gegen die Empfehlung, zuhause zu bleiben, gilt für sie außerhalb der eigenen Wohnung die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Gesichtsmaske. Das betrifft dann auch die Schule.
        • Bitte informieren sie die Schule weiterhin über eine positive Testung und beachten Sie den ersten Unterpunkt bei Großpunkt 3: "Grundsätzlich gilt: Wer krank ist, bleibt zuhause!"

         

        Aktuelle Infos zum Unterrichtsbetrieb inkl. Verhalten bei Krankheit Stand 16. November 2022: Coronavirus_Hygienemassnahmen_Schulen_16.11.2022.pdf