Unsere Schulordnung
Unsere Schulordnung
Schulordnung-Grundschule
Wir leben in einer Gemeinschaft. Alle sollen sich wohl fühlen! Wir sind füreinander verantwortlich und beachten Regeln im Umgang miteinander.
- Vor dem Unterricht
- Das Schulhaus ist ab 7:00 Uhr für die Schüler und Schülerinnen
geöffnet. Die Schüler befolgen die Anordnungen der Frühaufsicht. - Ab 7:45 Uhr gehen alle Schüler zügig in die Klassenzimmer oder Fachräume. Der Unterricht beginnt pünktlich um 8 Uhr.
2. Unterricht und Stundenwechsel
- Hausaufgaben und Arbeitsmaterialien sind vollständig mitzubringen.
- Die von jeder Klasse selbst aufgestellten Klassenregeln sind konsequent einzuhalten.
- Beim Stundenwechsel geht jeder Schüler zügig und leise in den nächsten Unterrichtsraum.
- Während des Unterrichts wird prinzipiell nicht gegessen, das Trinken jedoch ist nach Absprache möglich.
- In der Pause
- Grundsätzlich findet die Pause im Außenbereich statt.
- Während der Pause darf das Schulgelände nicht verlassen werden.
- Am Pausenverkauf stellen sich alle Schüler ohne Drängeln an.
- Müll wird ordnungsgemäß entsorgt.
- Am Pausenende gehen alle Schüler zügig in ihre Unterrichtsräume.
- Toiletten sind sauber zu halten.
- Ballspiele im Pflasterbereich sowie das Schneeballwerfen sind verboten. Verstöße werden geahndet.
- Nachmittagsunterricht und unterrichtsfreie Zeit
- Die Gruppen des Nachmittagsunterrichts suchen den vereinbarten Treffpunkt pünktlich auf.
- Während der Mittagspause darf das Schulgelände nur mit schriftlicher Genehmigung der Erziehungsberechtigten verlassen werden, weil sonst der notwendige Versicherungsschutz nicht gewährleistet werden kann.
- An der Haltestelle und im Bus
- An der Haltestelle und im Bus verhält sich jeder Schüler vorsichtig, verantwortungsbewusst und rücksichtsvoll.
- Den Anordnungen des Busfahrers ist Folge zu leisten.
- Allgemeines
- Alle Einrichtungsgegenstände und Arbeitsmittel müssen sorgsam behandelt werden. Bei Sachbeschädigung haften die Erziehungsberechtigten.
- Das Kauen von Kaugummi und das Knacken und Verzehren von Sonnenblumen- und Kürbiskernen sind nicht erlaubt. Verstöße werden geahndet. (vgl. Maßnahmenkatalog)
- Unterrichtsfremde und den Unterricht störende Gegenstände sind verboten und können durch eine Lehrkraft abgenommen werden.
- Mobiltelefone dürfen nur ausgeschaltet mitgeführt werden. Verstöße werden geahndet. (vgl. Maßnahmenkatalog)
- Inliner, Roller, Skateboards usw. dürfen auf dem Schulgelände nicht benutzt werden.
- Erkrankte Schüler müssen bis spätestens 7:45 Uhr von einem Erziehungsberechtigten im Sekretariat telefonisch entschuldigt werden. Eine schriftliche Entschuldigung ist nachzureichen. Bei Fehlzeiten ab 4 Tagen muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Bei häufigen Fehlzeiten kann dies schon ab dem ersten Tag eingefordert werden.
- Für Befreiungen vom Sportunterricht ist eine schriftliche Entschuldigung durch die Erziehungsberechtigten notwendig. Ein ärztliches Attest kann eingefordert werden.
Im täglichen Miteinander achten wir besonders auf höfliche Umgangsformen. Schüler grüßen Erwachsene. Alle Anweisungen des gesamten Schulpersonals sind zu befolgen.
Schulordnung Mittelschule
Wir leben in einer Gemeinschaft. Alle sollen sich wohl fühlen! Wir sind füreinander verantwortlich und beachten Regeln im Umgang miteinander.
- Vor dem Unterricht
- Das Schulhaus ist ab 7:00 Uhr für die Schüler und Schülerinnen
geöffnet. Die Schüler befolgen die Anordnungen der Frühaufsicht. - Ab 7:45 Uhr gehen alle Schüler zügig in die Klassenzimmer oder Fachräume. Der Unterricht beginnt pünktlich um 8 Uhr.
2. Unterricht und Stundenwechsel
- Die von jeder Klasse selbst aufgestellten Klassenregeln sind konsequent einzuhalten.
- Beim Stundenwechsel geht jeder Schüler zügig und leise in den nächsten Unterrichtsraum.
- Während des Unterrichts wird weder gegessen noch getrunken, das Trinken jedoch ist beim Stundenwechsel möglich.
- Muss ein Schüler auf Anordnung der Lehrkraft den Unterricht verlassen, greift zunächst das Auszeitmodell, dann die entsprechenden Sanktionen. (vgl. Maßnahmenkatalog)
- In der Pause
- Grundsätzlich findet die Pause im Außenbereich statt.
- Während der Pause darf das Schulgelände nicht verlassen werden.
- Am Pausenverkauf stellen sich alle Schüler ohne Drängeln an.
- Müll wird ordnungsgemäß entsorgt.
- Am Pausenende gehen alle Schüler zügig in ihre Unterrichtsräume.
- Toiletten werden auf dem Rückweg ins Klassenzimmer aufgesucht.
- Ballspiele, Ausnahme Tischtennis, sowie das Schneeballwerfen sind verboten. Verstöße werden geahndet. (vgl. Maßnahmenkatalog)
- Nachmittagsunterricht und unterrichtsfreie Zeit
- Die Gruppen des Nachmittagsunterrichts suchen den vereinbarten Treffpunkt pünktlich auf.
- Während der Mittagspause darf das Schulgelände nur mit schriftlicher Genehmigung der Erziehungsberechtigten verlassen werden, weil sonst der notwendige Versicherungsschutz nicht gewährleistet werden kann.
- An der Haltestelle und im Bus
- An der Haltestelle und im Bus verhält sich jeder Schüler vorsichtig, verantwortungsbewusst und rücksichtsvoll.
- Den Anordnungen der Busaufsicht und des Busfahrers ist Folge zu leisten.
- Allgemeines
- Alle Einrichtungsgegenstände und Arbeitsmittel müssen sorgsam behandelt werden. Bei Sachbeschädigung haften die Erziehungsberechtigten.
- Das Rauchen, Alkoholgenuss, der Verzehr von koffeinhaltigen Getränken sowie der Konsum von Suchtmitteln sind im gesamten Schulbereich verboten. Verstöße werden geahndet. (vgl. Maßnahmenkatalog)
- Das Kauen von Kaugummi und das Knacken und Verzehren von Sonnenblumen- und Kürbiskernen sind nicht erlaubt. Verstöße werden geahndet. (vgl. Maßnahmenkatalog)
- Unterrichtsfremde und den Unterricht störende Gegenstände sind verboten und können durch eine Lehrkraft abgenommen werden.
- Mobiltelefone dürfen nur ausgeschaltet mitgeführt werden. Verstöße werden geahndet. (vgl. Maßnahmenkatalog)
- Auf angemessene Kleidung ist zu achten, Röcke müssen mindestens knielang sein, bauchfreie Oberteile sind nicht gestattet. (vgl. Maßnahmenkatalog)
- Inliner, Roller, Skateboards usw. dürfen auf dem Schulgelände nicht benutzt werden.
- Erkrankte Schüler müssen bis spätestens 7:45 Uhr von einem Erziehungsberechtigten im Sekretariat telefonisch entschuldigt werden. Eine schriftliche Entschuldigung ist nachzureichen. Bei Fehlzeiten ab 4 Tagen muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Bei häufigen Fehlzeiten kann dies schon ab dem ersten Tag eingefordert werden.
- Für Befreiungen vom Sportunterricht ist eine schriftliche Entschuldigung durch die Erziehungsberechtigten notwendig. Ein ärztliches Attest kann eingefordert werden.
Im täglichen Miteinander achten wir besonders auf höfliche Umgangsformen. Alle Anweisungen des gesamten Schulpersonals sind zu befolgen.