Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
ungünstige Witterungsbedingungen, insbesondere winterliche Straßenverhältnisse und Sturmtiefs,
können es im Einzelfall kurzfristig notwendig machen, zum Schutz der Schülerinnen und Schüler den
Schulunterricht ausfallen zu lassen.
Die Entscheidung über einen witterungsbedingten Unterrichtsausfall kann bereits am Vortag, muss
aber auch bisweilen kurzfristig getroffen werden.
Zuständig für diese Entscheidung ist eine lokale Koordinierungsgruppe, bestehend aus:
- Frau Anja Kleebauer, stellv. Leitung Sachgebiet Öffentlich Sicherheit/Ordnung (SG 31) am
Landratsamt Straubing-Bogen
- Herrn Tobias Gilch, Leitung Sachgebiet Öffentliche Sicherheit/Ordnung (SG 31) am Landratsamt
Straubing-Bogen
- Herrn Heribert Ketterl, Fachlicher Leiter der Staatlichen Schulämter in der Stadt Straubing und im
Landkreis Straubing-Bogen
- Im Vertretungsfalle Herrn Stephan Grotz, stellv. Fachlicher Leiter der Staatlichen Schulämter in der
Stadt Straubing und im Landkreis Straubing-Bogen
- Frau Stefanie Aumer, Leiterin der Abteilung 3 am Landratsamt Straubing-Bogen
Diese Gruppe entscheidet im Ernstfall möglichst früh, spätestens um 05:00 Uhr am Morgen auf der
Basis der Berichte des Straßendienstes des Landratsamtes Straubing-Bogen über einen
Unterrichtsausfall in der Stadt Straubing und im Landkreis Straubing-Bogen. Die Entscheidung ist für
die allgemeinbildenden und beruflichen Schulen aller Schularten gültig.
Falls Unterricht ausfällt, wird dies per Internet an alle angeschlossenen Radiosender übermittelt, so
dass Sie als Eltern per Radiodurchsagen informiert werden. Parallel dazu werden per E-Mail alle Schulleitungen,
Hausmeister, Busunternehmen, bzw. Busfahrer unterrichtet.
Die letzte Entscheidung, ob vor Ort Straßen befahrbar sind oder nicht, trifft immer der Busunternehmer/
Busfahrer. Das heißt, wenn Unterrichtsausfall nicht generell angeordnet ist, einzelne
Busse aber ihre Wartestellen nicht anfahren können, sind die Kinder aufgefordert nach einer Wartezeit
von max. 30 Minuten nach Hause zu gehen.
Lehrkräfte treten in der Regel ihren Dienst am Schulort an. Für Schülerinnen und Schüler, die die
Mitteilung über den Unterrichtsausfall nicht mehr rechtzeitig erreicht hat oder für die sonst keine
Betreuung möglich ist und die deshalb im Schulgebäude eintreffen, ist pädagogische Betreuung
gewährleistet. Den zuhause gebliebenen Schülerinnen und Schülern wird Distanzunterricht
angeboten. Den in der Schule sich befindenden Schülerinnen und Schülern wird vor Ort ermöglicht,
ebenfalls an diesem Distanzunterricht teilnehmen zu können.
An der Schule eingetroffene Schülerinnen und Schüler werden bis zum regulären Unterrichtsende dort beaufsichtigt und betreut.